AGB Bewegungsbad

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Allgemeine Vertragsbestimmungen   (AGB)

Des Unternehmens  allthera – Praxis für Physiotherapie

Heinrich-Heine-Straße 1, 09131 Chemnitz

1    Vertragsabschluss

  • Mit der Ausfüllung des Anmeldeformulars und der Annahme durch allthera kommt der Abschluss des Leistungsvertrages verbindlich zustande.
  • Gleichzeitig liegen damit die Leistungsinhalte und Zahlungsbedingungen dem Nutzer vor. Wird diesem innerhalb von zehn Tagen nach Zugang nicht widersprochen, gilt der Leistungsvertrag zu den genannten Bedingungen als zustande gekommen.

2      Entgelt

  • Das Entgelt für die angebotenen Leistungen von alltherarichtet sich nach dem kalkulierten Einzel-/Gesamtaufwand pro Nutzer.
  • Die Entrichtung des Entgeltes erfolgt in Form von Barzahlung, am 2. Kurstag.

Der Nutzer hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

3      Leistungs- und Preisänderungen

  • Änderungen oder Abweichungen der Leistungen vom vereinbarten Inhalt des mit dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von allthera nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leistungsinhalte nicht beeinträchtigen.
  • Bei einer erheblichen Preisänderung um mehr als 5 % des Gesamtpreises ist der Nutzer berechtigt, vor Leistungs- bzw. Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht ist unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis der Preiserhöhung geltend zu machen.

4       Vertragsrücktritt

  • Tritt der Nutzer vom Vertrag zurück ohne Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit (ärztlich bestätigte akute Erkrankung bzw. ärztliches Teilnahmeverbot), ist allthera berechtigt, einen angemessenen Aufwandsersatz vom Nutzer zu verlangen:
    • Bis 5 Arbeitstage vor Leistungs-/Kursbeginn                    25 %
    • Ab 4 Arbeitstage vor Kursbeginn                                       100 %
  • Ausfalltermine werden nur bei ärztlich bestätigter Erkrankung von mehr als 8 Kalendertagen unter Abzug von 25 % Aufwandsentschädigung vergütet.

5       Gewährleistung

  • Sollte eine vertragliche Leistung nicht oder nur unvollkommen seitens allthera erbracht werden, muss innerhalb einer Woche vom Nutzer Abhilfe verlangt werden. Wird dem Begehren nicht bis zum nächsten Leistungsfall Rechnung getragen, so ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag schriftlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen.

6       Haftungsbeschränkung

  • Für eingebrachte Gegenstände des Nutzers wird keine Haftung übernommen, es sei denn, allthera trifft bei Beschädigung oder Abhandenkommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, die aus unerlaubten Handlungen oder durch Verschulden bzw. grober Fahrlässigkeit des Nutzers dem Unternehmen allthera entstehen, verlangt allthera einen Schadenersatz des insgesamt eingetretenen Schadens.
  • Die Anwendungen erfolgen präventiv und nicht zur Behandlung von bestehenden Krankheiten. Für den Fall einer bestehenden Krankheit hat der Teilnehmer dies uns gegenüber offen zu legen. Bei Verstößen des Nutzers gegen die Pflicht zur Offenlegung von Erkrankungen ist unsere Haftung für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft der Vorwurf eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

7       Hausordnung

  • Der Nutzer ist an die Hausordnung gebunden.

8       Babyfit im Wasser I Babyschwimmen I Rückenschule

  • Eine Sicherheitsgebühr, in Höhe von 50,00€ (Zahlung ausschließlich in Bar), ist mit der Anmeldung oder spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Die Sicherheitsgebühr wird nur bei regelmäßiger Teilnahme von 80% wieder ausgezahlt. Erst bei Zahlung der oben angegebenen Sicherheitsgebühr wird die Anmeldung rechtskräftig.
  • Die Stornierung des Kurses oder Teile des Kurses, ist bei krankheitsbedingter Verhinderung nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.